Anschrift
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abt. 2 (Landesprüfungsamt) -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover
E-Mail:
LPA@nizza.niedersachsen.de
(Bei E-Mail-Anfragen wird um die Mitteilung einer Telefonnummer gebeten)
Abteilung 2: Landesprüfungsamt
Zuständigkeiten
- Durchführung der Staatsprüfungen
- Erteilung von Approbationen im Bereich Human- und Zahnmedizin bei Studienabschluss in Niedersachsen
- Erteilung von Approbationen im Bereich Psychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) nach Abschluss der Ausbildung in Niedersachsen
- Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen auf das Studium der Human- oder Zahnmedizin
- Erteilung des Certificate of Good Standing bei aktueller Tätigkeit in Niedersachsen
Telefonische Sprechzeiten
Telefonisch ist die Abteilung 2 (Landesprüfungsamt) zu folgenden Zeiten erreichbar:
Dienstags: 9-12 Uhr
Mittwochs: 13-14:30 Uhr
Freitags: 9-11 Uhr
Hinweis: Die telefonischen Sprechzeiten der Abteilung 2 (Landesprüfungsamt) entfallen am 01.11.2024.
Abgabe von Unterlagen
Die kontaktlose Abgabe von Unterlagen (z.B. Anmeldung zur Prüfung, Antrag auf Approbation, Antrag auf Anerkennung des Krankenpflegedienstes, der Famulaturen oder ausländischer Studienleistungen) ist möglich.Termine der Staatsprüfungen
Die aktuellen Termine können der Website des IMPP (www.impp.de) sowie den Aushängen an den Hochschulen entnommen werden.
Anerkennung des Krankenpflegedienstes
Der dreimonatige Krankenpflegedienst kann auch abschnittsweise abgeleistet werden, wobei kein Abschnitt kürzer als 30 Kalendertage sein darf. Insgesamt müssen 90 Kalendertage nachgewiesen werden. Etwaige Fehltage sind im direkten Anschluss an den jeweiligen Abschnitt nachzuleisten.
Für die Anerkennung des dreimonatigen Krankenpflegedienstes sind vorzulegen:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (diesen finden Sie im Downloadbereich der Abteilung 2)
- Krankenpflegedienstzeugnisse im Original
- aktuelle Studienzeitbescheinigung (nicht: Immatrikulationsbescheinigung; die Studienzeitbescheinigung erhalten Sie über das Portal, auf dem auch die Immatrikulationsbescheinigung abrufbar ist)
- Abiturzeugnis (Original oder beglaubigte Kopie)
- Für die Anerkennung eines im Ausland abgeleisteten Krankenpflegedienstes muss (1.) das Krankenpflegedienstzeugnis in deutsch-englischer Version vorgelegt werden. Zusätzlich wird (2.) ein kurzes Arbeitszeugnis verlangt. Dieses enthält in der Regel: Kontaktdaten und kurze Selbstbeschreibung des jeweiligen Krankenhauses, Tätigkeitsbeschreibung, Stempel und Unterschrift. Sofern das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, ist auch eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.
In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner des Landesprüfungsamts auf.
Da aktuell keine Sprechzeiten stattfinden, gibt es für die Einreichung der Unterlagen zwei Möglichkeiten:
1) Postalisch oder
2) Kontaktlose Abgabe im Post-Container des LPA zu den Zeiten, wie sie oben beschrieben sind.
Die Unterlagen werden Ihnen nach Bearbeitung zurückgeschickt. Das Beifügen eines Rückumschlags ist nicht erforderlich.
Anerkennung von Famulaturen
Nach vollständiger Ableistung wird eine frühzeitige Anerkennung durch das Landesprüfungsamt dringend empfohlen, um Verzögerungen bei der Zulassung zum Staatsexamen zu vermeiden.
Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich der Abteilung 2, ebenso die Hinweise zur Ableistung und Anerkennung der Famulaturen. Bitte beachten Sie insbesondere die Auflistung der einzureichenden Unterlagen bei den Famulaturhinweisen.
Da aktuell keine Sprechzeiten stattfinden, gibt es für die Einreichung der Unterlagen zwei Möglichkeiten:
1) Postalisch oder
2) Kontaktlose Abgabe im Post-Container des LPA zu den Zeiten, wie sie oben beschrieben sind.
Die Unterlagen werden Ihnen nach Bearbeitung zurückgeschickt. Das Beifügen eines Rückumschlags ist nicht erforderlich.
Anerkennung des Pflegedienstes (Zahnmedizin)
Für die Anerkennung des einmonatigen Pflegedienstes sind vorzulegen:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (diesen finden Sie im Downloadbereich der Abteilung 2)
- Pflegedienstzeugnis im Original
- aktuelle Studienzeitbescheinigung (nicht: Immatrikulationsbescheinigung: die Studienzeitbescheinigung erhalten Sie über das Portal, auf dem auch die Immatrikulationsbescheinigung abrufbar ist)
- Abiturzeugnis im Original oder beglaubigte Kopie
- Für die Anerkennung eines im Ausland abgeleisteten Pflegedienstes muss (1.) das Pflegedienstzeugnis in deutsch-englischer Version vorgelegt werden. Zusätzlich wird (2.) ein kurzes Arbeitszeugnis verlangt. Dieses enthält in der Regel: Kontaktdaten und eine kurze Beschreibung des jeweiligen Krankenhauses, Tätigkeitsbescheinigung, Stempel und Unterschrift. Sofern das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, ist auch eine beglaubigte Übersetzung beizufügen. In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner des Landesprüfungsamts auf.
Das Antragsformular und die dazugehörenden Hinweise finden Sie im Download-Bereich (Abteilung 2).
Hinweis: Das Anrechnungsverfahren betrifft nicht das Erasmus-Studium oder die Anerkennung des PJ von Studierenden niedersächsischer Universitäten.
Da aktuell keine Sprechzeiten stattfinden, gibt es für die Einreichung der Unterlagen zwei Möglichkeiten:
1) Postalisch oder
2) Kontaktlose Abgabe im Post-Container des LPA zu den Zeiten, wie sie oben beschrieben sind.
Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen für die Psychotherapie-Ausbildung (PP/KJP)Das Antragsformular finden Sie im Download-Bereich (Abteilung 2).
Ausstellung eines Certificate of Good StandingDas Antragsformular finden Sie im Download-Bereich (Abteilung 2).
Leitung
Frau Köhler-Linke
0511 8972-9216
Ansprechpartner Universität Göttingen (Humanmedizin)
Frau Hollstein: 0511 8972-9243
Geschäftsstelle Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
Frau Gerlach: 0511 8972-9241
Geschäftsstelle Zweiter und Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
Frau Krieger: 0511 8972-9242
Ansprechpartner Medizinische Hochschule Hannover (Humanmedizin)
Frau Schmiedtke: 0511 8972-9249
Geschäftsstelle Zweiter und Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
Frau Wluka: 0511 8972-9245
Ansprechpartner Universität Oldenburg (Humanmedizin)
Frau Baumgärtner: 0511 8972-9247
Geschäftsstelle Zweiter und Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
Frau Tschiedel: 0511 8972-9244
Ansprechpartner Zahnmedizin (Universität Göttingen und Medizinische Hochschule Hannover)
Frau Baumgärtner: 0511 8972-9247
Geschäftsstelle:
Frau Tschiedel: 0511 8972-9244
Ansprechpartner Psychotherapie
Frau Neumann: 0511 8972-9248
Frau Shabani: 0511 8972-9236
Prüfungsorganisation:
N.N.: 0511 8972-9246
Ansprechpartner Certificate of Good Standing
Frau Tschiedel: 0511 8972-9244