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Abteilung 2: Landesprüfungsamt

Zuständigkeiten

- Durchführung der Staatsprüfungen

- Erteilung von Approbationen im Bereich Human- und Zahnmedizin bei Studienabschluss in Niedersachsen

- Erteilung von Approbationen im Bereich Psychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) nach Abschluss der Ausbildung in Niedersachsen

- Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen auf das Studium der Human- oder Zahnmedizin

- Erteilung des Certificate of Good Standing bei aktueller Tätigkeit in Niedersachsen


Telefonische Sprechzeiten

Telefonisch ist die Abteilung 2 (Landesprüfungsamt) zu folgenden Zeiten erreichbar:

Dienstags: 9-12 Uhr

Mittwochs: 13-14:30 Uhr

Freitags: 9-11 Uhr


Hinweis: Die telefonischen Sprechzeiten der Abteilung 2 (Landesprüfungsamt) entfallen am 01.11.2024.


Abgabe von Unterlagen

Die kontaktlose Abgabe von Unterlagen (z.B. Anmeldung zur Prüfung, Antrag auf Approbation, Antrag auf Anerkennung des Krankenpflegedienstes, der Famulaturen oder ausländischer Studienleistungen) ist möglich.

Hierfür befindet sich ein Post-Container vor dem NiZzA-Eingang (Flur, 6. Etage, bitte die linken Aufzüge nehmen). Dieser ist während der Öffnungszeiten des Gebäudes erreichbar.

Diese Möglichkeit dient ausschließlich der kontaktlosen Abgabe von Unterlagen. Eine persönliche Beratung findet auf Grund der Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus zurzeit nicht statt. Der Postweg ist daneben selbstverständlich weiterhin möglich.

Termine der Staatsprüfungen

Die aktuellen Termine können der Website des IMPP (www.impp.de) sowie den Aushängen an den Hochschulen entnommen werden.


Anerkennung des Krankenpflegedienstes

Der dreimonatige Krankenpflegedienst kann auch abschnittsweise abgeleistet werden, wobei kein Abschnitt kürzer als 30 Kalendertage sein darf. Insgesamt müssen 90 Kalendertage nachgewiesen werden. Etwaige Fehltage sind im direkten Anschluss an den jeweiligen Abschnitt nachzuleisten.


Für die Anerkennung des dreimonatigen Krankenpflegedienstes sind vorzulegen:

- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (diesen finden Sie im Downloadbereich der Abteilung 2)

- Krankenpflegedienstzeugnisse im Original

- aktuelle Studienzeitbescheinigung (nicht: Immatrikulationsbescheinigung; die Studienzeitbescheinigung erhalten Sie über das Portal, auf dem auch die Immatrikulationsbescheinigung abrufbar ist)

- Abiturzeugnis (Original oder beglaubigte Kopie)

- Für die Anerkennung eines im Ausland abgeleisteten Krankenpflegedienstes muss (1.) das Krankenpflegedienstzeugnis in deutsch-englischer Version vorgelegt werden. Zusätzlich wird (2.) ein kurzes Arbeitszeugnis verlangt. Dieses enthält in der Regel: Kontaktdaten und kurze Selbstbeschreibung des jeweiligen Krankenhauses, Tätigkeitsbeschreibung, Stempel und Unterschrift. Sofern das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, ist auch eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.

In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner des Landesprüfungsamts auf.


Da aktuell keine Sprechzeiten stattfinden, gibt es für die Einreichung der Unterlagen zwei Möglichkeiten:

1) Postalisch oder

2) Kontaktlose Abgabe im Post-Container des LPA zu den Zeiten, wie sie oben beschrieben sind.

Die Unterlagen werden Ihnen nach Bearbeitung zurückgeschickt. Das Beifügen eines Rückumschlags ist nicht erforderlich.


Anerkennung von Famulaturen

Nach vollständiger Ableistung wird eine frühzeitige Anerkennung durch das Landesprüfungsamt dringend empfohlen, um Verzögerungen bei der Zulassung zum Staatsexamen zu vermeiden.

Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich der Abteilung 2, ebenso die Hinweise zur Ableistung und Anerkennung der Famulaturen. Bitte beachten Sie insbesondere die Auflistung der einzureichenden Unterlagen bei den Famulaturhinweisen.


Da aktuell keine Sprechzeiten stattfinden, gibt es für die Einreichung der Unterlagen zwei Möglichkeiten:

1) Postalisch oder

2) Kontaktlose Abgabe im Post-Container des LPA zu den Zeiten, wie sie oben beschrieben sind.


Die Unterlagen werden Ihnen nach Bearbeitung zurückgeschickt. Das Beifügen eines Rückumschlags ist nicht erforderlich.


Anerkennung des Pflegedienstes (Zahnmedizin)

Für die Anerkennung des einmonatigen Pflegedienstes sind vorzulegen:

- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (diesen finden Sie im Downloadbereich der Abteilung 2)

- Pflegedienstzeugnis im Original

- aktuelle Studienzeitbescheinigung (nicht: Immatrikulationsbescheinigung: die Studienzeitbescheinigung erhalten Sie über das Portal, auf dem auch die Immatrikulationsbescheinigung abrufbar ist)

- Abiturzeugnis im Original oder beglaubigte Kopie

- Für die Anerkennung eines im Ausland abgeleisteten Pflegedienstes muss (1.) das Pflegedienstzeugnis in deutsch-englischer Version vorgelegt werden. Zusätzlich wird (2.) ein kurzes Arbeitszeugnis verlangt. Dieses enthält in der Regel: Kontaktdaten und eine kurze Beschreibung des jeweiligen Krankenhauses, Tätigkeitsbescheinigung, Stempel und Unterschrift. Sofern das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, ist auch eine beglaubigte Übersetzung beizufügen. In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner des Landesprüfungsamts auf.



Anrechnung von Studienleistungen auf Human- oder Zahnmedizin
Das Antragsformular und die dazugehörenden Hinweise finden Sie im Download-Bereich (Abteilung 2).
Hinweis: Das Anrechnungsverfahren betrifft nicht das Erasmus-Studium oder die Anerkennung des PJ von Studierenden niedersächsischer Universitäten.

Da aktuell keine Sprechzeiten stattfinden, gibt es für die Einreichung der Unterlagen zwei Möglichkeiten:

1) Postalisch oder

2) Kontaktlose Abgabe im Post-Container des LPA zu den Zeiten, wie sie oben beschrieben sind.


Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen für die Psychotherapie-Ausbildung (PP/KJP)Das Antragsformular finden Sie im Download-Bereich (Abteilung 2).

Ausstellung eines Certificate of Good StandingDas Antragsformular finden Sie im Download-Bereich (Abteilung 2).

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abt. 2 (Landesprüfungsamt) -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

E-Mail:
LPA@nizza.niedersachsen.de
(Bei E-Mail-Anfragen wird um die Mitteilung einer Telefonnummer gebeten)

Leitung

Frau Köhler-Linke
0511 8972-9216

Ansprechpartner Universität Göttingen (Humanmedizin)

Frau Hollstein: 0511 8972-9243

Geschäftsstelle Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
Frau Gerlach: 0511 8972-9241

Geschäftsstelle Zweiter und Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
Frau Krieger: 0511 8972-9242

Ansprechpartner Medizinische Hochschule Hannover (Humanmedizin)

Frau Schmiedtke: 0511 8972-9249

Geschäftsstelle Zweiter und Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
Frau Wluka: 0511 8972-9245

Ansprechpartner Universität Oldenburg (Humanmedizin)

Frau Baumgärtner: 0511 8972-9247

Geschäftsstelle Zweiter und Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
Frau Tschiedel: 0511 8972-9244

Ansprechpartner Zahnmedizin (Universität Göttingen und Medizinische Hochschule Hannover)

Frau Baumgärtner: 0511 8972-9247

Geschäftsstelle:
Frau Tschiedel: 0511 8972-9244

Ansprechpartner Psychotherapie

Frau Neumann: 0511 8972-9248

Frau Shabani: 0511 8972-9236

Prüfungsorganisation:
N.N.: 0511 8972-9246

Ansprechpartner Certificate of Good Standing

Frau Tschiedel: 0511 8972-9244


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