Antrag stellen
Für Ihre Antragstellung sind drei Schritte erforderlich:
1. Registrierung im Bewerbungsportal
Registrieren Sie sich mit Ihren persönlichen Daten im Bewerbungsportal. Verwenden Sie eine gültige E-Mail-Adresse. Die Registrierung setzt voraus, dass Sie die Datenschutzhinweise zur Bewerbung nach dem Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen zur Kenntnis nehmen.
2. Versand des Online-Antrags
Erfassen Sie Ihre Antragsdaten im Bewerbungsportal und senden Sie Ihren Online-Antrag fristgerecht ab. Es ist auch möglich, Daten zu speichern und die Eingabe der Antragsdaten zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten für das Bewerbungsportal gut auf. Sie benötigen die Daten, um im Bewerbungsportal Informationen zu Ihrem Antrag abrufen oder mit dem NiZzA in Kontakt treten zu können.
3. Versand des postalischen Antrags mit allen Unterlagen
Nach dem Absenden Ihres Online-Antrags steht Ihnen im Bewerbungsportal Ihr Antragsformular als PDF zur Verfügung. Drucken Sie dieses aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie es zusammen mit dem in zweifacher Ausfertigung unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie allen Nachweisen/Unterlagen innerhalb der Antragsfrist an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA). Beachten Sie dabei die Postlaufzeiten. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden (gesetzliche Ausschlussfrist!).
Eingangsfrist für den Online-Antrag und den Antrag in Papierform: 31.März eines jeden Jahres
Bitte beachten Sie, dass Sie den öffentlich-rechtlichen Vertrag in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) senden.
Das Bewerbungsportal wird am 01.03. geöffnet.
Hinweis zur Bewerber-ID von der Stiftung für Hochschulzulassung (BID):
Zur Erteilung des Zulassungsbescheids benötigt die Stiftung für Hochschulzulassung auch die Bewerber-ID (BID) aus dem Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Diese ist dem Antrag beizufügen, kann jedoch bis zum 1. Juli per E-Mail dem Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) nachgereicht werden.
Anschrift
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover
Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de
Telefonische Sprechzeiten
Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter
0511 8972-9230
telefonisch erreichbar:
Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr
Ansprechpartnerinnen
Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)