Antrag stellen
Für Ihre Antragstellung sind drei Schritte erforderlich:
1. Anmedlung mit Ihrem BundID-Konto im Bewerbungsportal
Hier geht's zum Bewerbungsportal!
2. Antragsdaten online erfassen und absenden
Erfassen Sie Ihre Antragsdaten vollständig im Bewerbungsportal senden Sie Ihren Antrag zusammen mit dem unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie der weiteren Nachweise fristgerecht über das Bewerbungsportal ab.
Die Bewerbungsfrist läuft am 28. Februar 2025 ab.
Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden (gesetzliche Ausschlussfrist!).
3. Unterzeichnete Vertragsexemplare an den NiZzA senden
Nachdem Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen elektronisch abgesandt haben, müssen Sie den in zweifacher Ausfertigung unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vertrag an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) postalisch übersenden oder während der Sprechzeiten persönlich beim NiZzA abgeben.
Die unterzeichneten Vertragsexemplare bis spätestens 07. März 2025 beim NiZzA eingegangen sein müssen. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten.
Das Vertragsmuster sowie unser Merkblatt und eine Checkliste finden Sie hier:
Bitte beachten Sie: Der NiZzA fordert keine Unterlagen nach!
Hinweis zur Bewerber-ID von der Stiftung für Hochschulzulassung (BID):
Dem Antrag ist die Identifikationsnummer der Stiftung für Hochschulzulassung (BID) aus dem Bewerbungsportal von hochschulstart.de beizufügen. Die BID kann nicht nachgereicht werden!
Anschrift
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover
Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de
Telefonische Sprechzeiten
Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter
0511 8972-9230
telefonisch erreichbar:
Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr
Ansprechpartnerinnen
Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)