Antragsunterlagen
Ihre Antragsdaten erfassen Sie online im Bewerbungsportal. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie sich im Bewerbungsportal registrieren und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen. Sobald Sie die Angaben vollständig erfasst und zusammen mit dem unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie der weiteren Nachweise online an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) übertragen haben, wird im Bewerbungsportal das Antragsformular mit Ihren Daten als pdf-Dokument bereitgestellt. Dieses müssen Sie ausdrucken, unterzeichnen und zusammen mit dem in zweifacher Ausfertigung unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie der weiteren Nachweise fristgerecht an den Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) senden. An dem Formular dürfen dann keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie den öffentlich-rechtlichen Vertrag in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) senden.
Alle Unterlagen müssen - in der auf diesem Merkblatt vorgegebenen Form innerhalb der Antragsfrist (31. März) - beim NiZzA eingegangen sein. Anträge oder Nachweise, welche die Vorgaben des Merkblatts nicht erfüllen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden!
Sämtliche Unterlagen werden nicht zurückgesandt und nach Ende der Aufbewahrungsfrist vernichtet. Wenn Sie über die Dokumente auch zukünftig verfügen wollen, reichen Sie amtlich beglaubigte Kopien ein.
Bitte beachten Sie: Der NiZzA fordert keine Unterlagen nach!
Hinweis zur Bewerber-ID von der Stiftung für Hochschulzulassung (BID):
Zur Erteilung des Zulassungsbescheids benötigt die Stiftung für Hochschulzulassung auch die Bewerber-ID (BID) aus dem Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Diese ist dem Antrag beizufügen, kann jedoch bis zum 1. Juli per E-Mail dem NiZzA nachgereicht werden.
Anschrift
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover
Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de
Telefonische Sprechzeiten
Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter
0511 8972-9230
telefonisch erreichbar:
Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr
Ansprechpartnerinnen
Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)