Anschrift
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover
Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de
Form und Frist
Der elektronische Antrag und der Antrag in Papierform sowie die dazugehörigen Unterlagen müssen
- in der auf dem Merkblatt vorgegebenen Form,
- bis zum 31. März (gesetzliche Ausschlussfrist!)
beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) eingegangen sein.
Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden!
Bitte beachten Sie: Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) fordert keine Unterlagen nach!
Hinweis zur Bewerber-ID der Stiftung für Hochschulzulassung (BID): Zur Erteilung des Zulassungsbescheids benötigt die Stiftung für Hochschulzulassung auch die Bewerber-ID (BID) aus dem Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Diese ist dem Antrag beizufügen, kann jedoch bis zum 1. Juli per E-Mail dem Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) nachgereicht werden.
Telefonische Sprechzeiten
Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter
0511 8972-9230
telefonisch erreichbar:
Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr
Ansprechpartnerinnen
Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)