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Ablauf des Auswahlverfahrens

Das Auswahlverfahren nach dem Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen besteht aus mehreren Schritten:


Antragstellung

Die Bewerbung besteht aus zwei Teilen: dem Antrag in elektronischer Form und in Papierform. Beide müssen dem Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) einschließlich aller erforderlichen Nachweise bis zum 31. März eines jeden Jahres vorliegen.


1. Stufe - Vorauswahl

Auf Grundlage der sogenannten "Vorleistungen" (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) und Zeiten einer einschlägigen Ausbildung und beruflichen oder praktischen Tätigkeit) wird eine Vorauswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern getroffen: Für die Vorleistungen werden nach einem festgelegten Schema Punktwerte vergeben, aus denen sich eine Rangfolge aller Bewerberinnen und Bewerber ergibt.


2. Stufe - Auswahlgespräch

Die Bewerberinnen und Bewerber auf den Rangplätzen 1 bis 120 werden zum Auswahlgespräch zugelassen - in der doppelten Anzahl der zu vergebenden Studienplätze. Aus den Punktwerten, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Auswahlgespräch erreichen, wird eine zweite Rangfolge gebildet.

Die Auswahlgespräche werden von der Ärztekammer Niedersachsen durchgeführt und finden am 07./08. Juni 2024 statt.


Festlegung des endgültigen Listenplatzes

Der endgültige Listenplatz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Auswahlgesprächs wird aus dem Mittelwert der Rangplätze aus der Vorauswahl und aus dem Auswahlgespräch errechnet.


Zuordnung des Studienortes

Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) ordnet die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber den zu vergebenden Studienplätzen zu und berücksichtigt dabei nach Möglichkeit die örtlichen und zeitlichen Präfenzen der Bewerberinnen und Bewerber.


Zulassung

Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) teilt die Liste der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber mit den zugeordneten Studienplätzen der Stiftung für Hochschulzulassung mit. Die Stiftung für Hochschulzulassung erteilt auf dieser Grundlage die Zulassungsbescheide, welche voraussichtlich im August versendet werden. Nicht ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) einen auf das Auswahlverfahren bezogenen Ablehnungsbescheid. Die Ablehnungsbescheide werden ebenfalls im August versendet.

Auswahlverfahren

 

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

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