Anschrift
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover
Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de
Im Studium
1) An welcher Universität werde ich studieren? Habe ich Einfluss auf den Studienort?
Die Zulassung zum Studium erfolgt ausschließlich an Universitäten in Niedersachsen (Hannover, Oldenburg, Göttingen).
Bei der Vergabe der Studienplätze werden die Studienorte Ihrer Wahl in der Reihenfolge berücksichtigt, die Sie bei der Bewerbung angegeben haben. Die Zuordnung der verfügbaren Studienplätze richtet sich nach dem Platz in der abschließenden Rangliste. Je weiter oben Sie in der Rangliste sind, desto wahrscheinlicher können Sie Ihrem Wunschstudienort zugeordnet werden.
2) Gibt es eigene Studiengänge nach dem niedersächsischen Landarztgesetz?
Nein. Die nach dem niedersächsischen Landarztgesetz zugelassenen Studierenden nehmen gemeinsam mit allen anderen Medizinstudenten am regulären Medizinstudium teil.
3) Wie lange dauert das Medizinstudium?
Die Regelstudienzeit für das Medizinstudium beträgt einschließlich der Prüfungszeit für den letzten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sechs Jahre und drei Monate. Werden in dieser Zeit nicht alle erforderlichen Nachweise über Studienleistungen erbracht, verlängert sich die Studienzeit entsprechend.
Telefonische Sprechzeiten
Vom 21.02.2023 bis 31.03.2023 ist die Abteilung 4 (LAQ) zu folgenden Zeiten unter
0511 8972-9230
telefonisch erreichbar:
Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr
Ansprechpartnerinnen
Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)