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Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Zulassung zum Medizinstudium im Rahmen der Vorabquote für die hausärztliche Versorgung und für die Vergabe der Studienplätze bildet das "Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen" (Landarztgesetz Niedersachsen) vom 23.03.2022 (Nds. GVBl. 2022, 189). Es regelt insbesondere die vertraglichen Verpflichtungen und die Kriterien für die Vergabe der Studienplätze.

Das Verfahren zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich auf dieser Grundlage im Einzelnen nach der "Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen“ (LAG-VO NDS) vom 13.12.2022 (GV. NDS. 2022 S. 754). Hier sind alle Details zur Antragstellung, zur Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber und zur Zuteilung der Studienplätze geregelt.

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie z. B. hier:

Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen
(Landarztgesetz Niedersachsen – LAG NDS)

Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen
(Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen - LAG-VO NDS)


Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

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