Anschrift
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover
Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de
Vertragliche Verpflichtungen durch öffentlich-rechtlichen Vertrag
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Mit dem Vertrag verpflichtet sich die Bewerberin oder der Bewerber,
- nach Abschluss des Medizinstudiums eine ärztliche Weiterbildung in Niedersachsen zu absolvieren, die nach § 73 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 oder 3 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung berechtigt (hierunter fallen Allgemeinmedizin oder Innere Medizin (ohne Schwerpunktbezeichnung)),
- nach Abschluss der Weiterbildung eine Tätigkeit als Vertragsärztin oder Vertragsarzt oder als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt in der hausärztlichen Versorgung aufzunehmen und für eine Dauer von zehn Jahren an einem Ort auszuüben, für den das Land zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen einen besonderen öffentlichen Bedarf festgestellt hat.
Wenn eine der Pflichten verletzt wird, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro fällig.
Der Vertrag wird nur dann wirksam, wenn die Bewerberin oder der Bewerber nach dem Landarztgesetz Niedersachsen ausgewählt und zum Studium der Humanmedizin in Niedersachsen zugelassen wird.
Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass dieser Vertrag sehr weitreichende Festlegungen enthält, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber nach dem Landarztgesetz Niedersachsen zum Medizinstudium zugelassen wird. Interessierte sollten sich daher mit dieser Entscheidung und den möglichen Auswirkungen auf ihren Lebensweg sorgfältig auseinandersetzen und sich dazu ggf. auch rechtlichen Rat einholen.
Telefonische Sprechzeiten
Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter
0511 8972-9230
telefonisch erreichbar:
Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr
Ansprechpartnerinnen
Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)